Antragstellung Bewerbungsschluss für eine Projektförderung im Jahr 2016 war am 1. Mai 2015. Derzeit läuft das Auswahlverfahren und die Begutachtung der über 100 eingereichten Förderanträge für 2016. Um sich für eine Projektförderung durch die Stiftung maecenia zu bewerben, werden die Antragstellerinnen gebeten, die unten genannten Unterlagen einzureichen. Bitte senden Sie alle Dokumente zusammen in einer E-Mail an die Adresse antrag@maecenia-frankfurt.de.
Falls Sie uns Arbeitsproben senden möchten, um Ihr Vorhaben zu veranschaulichen, können Sie uns Anlagen wie Kataloge, CDs, DVDs, Bücher, Fotos, Videos usw. per Post zusenden an die Adresse maecenia Frankfurter Stiftung Bitte beachten Sie, dass Ihre Materialien nur dann an Sie zurückgesendet werden können, wenn ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigelegt worden ist. Zeitplan Da die Stiftung maecenia derzeit nur alle zwei Jahre Projekte fördert, wird der nächste Bewerbungsschluss voraussichtlich der 1. Mai 2017 für eine Förderung 2018 sein. Wenn Sie eine Bewerbung einsenden möchten, informieren Sie sich bitte auf dieser Seite zu den aktuellen Ausschreibungs-Daten und -Anforderungen. Richtlinien zur Förderung Die Stiftung maecenia fördert zukunftsweisende Projekte von Frauen auf allen Gebieten der Wissenschaft, Kunst und Kultur. Die eingereichten Arbeiten sollten zur Entwicklung der Wissenschaften und der Künste beitragen, indem sie aus der Perspektive von Frauen neue Ansätze entwickeln. Projekte, die sich zwischen Wissenschaft und Kunst bewegen und/oder fächerübergreifend angelegt sind, sind besonders erwünscht. Gefördert werden auch Vorhaben, die sich den Traditionen und Leistungen von Frauen widmen: Recherchen, Dokumentationen und Forschungen, die dem Wirken von Frauen in Wissenschaft, Kunst und Kultur die ihnen zustehende Bedeutung verleihen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen im In- und Ausland, in der Regel Frauen. Ausnahmen gelten für Projekte von Frauen, an denen auch Männer beteiligt sind. Komplementäre Förderung ist möglich. Nicht gefördert werden:
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Vorstand und der Beirat. Projekte, die gefördert werden, erhalten mit dem Bewilligungsbescheid einen Vertrag mit den Förderbedingungen. Dazu gehört u.a. eine Mitteilungspflicht, wenn sich das Projekt nicht durchführen lässt oder sich Bedingungen geändert haben, die Abgabe eines Berichts zum Ende des Förderjahres, die Überlassung von Belegexemplaren bei Veröffentlichungen und die Zusicherung, die Stiftung als Fördernde jederzeit zu benennen. |