Auszug aus der Satzung, genehmigt am 08.12.2014
MAECENIA – Frankfurter Stiftung für Frauen in Wissenschaft und Kunst
§ 1 Name, Sitz, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Die Stiftung führt den Namen MAECENIA – Frankfurter Stiftung für Frauen in Wissenschaft und Kunst.
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts.
(3) Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
(4) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.
§ 2 Stiftungszweck und Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige wissenschaftliche und kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist:
- Die Förderung von Forschungsprojekten, die gesellschaftliche Entwicklungen aus der Perspektive von Frauen kritisch
beleuchten und die darauf gerichtet sind, Lebenschancen und Handlungsspielräume von Frauen zu erweitern.
- Die Unterstützung des Wissenstransfers von der Frauenforschung in die politische und institutionelle Praxis.
- Die Förderung von künstlerischen und kulturellen Projekten von Frauen.
- Die Verstärkung der Präsenz von Frauen in Kunst, Kultur und Wissenschaft.
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Gewährung von Fördermitteln zur Durchführung von Projekten auf wissenschaftlichem, künstlerischem oder kulturellem Gebiet.
- Veranstaltungen, wie z.B. die Reihe „Königinnenwege“, zur Darstellung der Projekte und ihrer Ergebnisse.
- Kooperationen mit anderen Institutionen.
- Internetpräsenz und Öffentlichkeitsarbeit.
(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
(6) Niemand darf durch Ausgaben, Leistungen oder Zuwendungen, die mit dem Stiftungszweck nicht zu vereinbaren sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.